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   BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 298/96   

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BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 298/96 (https://dejure.org/1997,792)
BAG, Entscheidung vom 14.10.1997 - 7 AZR 298/96 (https://dejure.org/1997,792)
BAG, Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 (https://dejure.org/1997,792)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für die Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden vom 10. März 1994 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für die Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden vom 10.3.1994 (TV BS) Nr. 3
    Übernahme von Auszubildenden nach bestandener Abschlußprüfung: Beschränkte tarifliche Übernahmeverpflichtung für die Dauer von sechs Monaten (hier: Beschäftigungssicherung in der Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis aufgrund Tarifvertrags zur Beschäftigungssicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 775
  • NJ 1998, 499
  • BB 1997, 2377
  • BB 1998, 1484
  • DB 1997, 2180
  • DB 1998, 1469
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.05.1997 - 7 AZR 159/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 298/96
    Die Nichterfüllung der Pflicht des Arbeitgebers aus diesem Tarifvertrag, dem Auszubildenden nach erfolgreich bestandener Abschlußprüfung die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis für die Dauer von sechs Monaten anzubieten, kann den Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichten (im Anschluß an Senatsurteil vom 14. Mai 1997 - 7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis).

    Zu der mit Nr. 3 des vorliegenden TV BS gleichlautenden Nr. 3 der Tarifvereinbarung zur Beschäftigungssicherung für die Metall- und Elektroindustrie Rheinland-Pfalz vom 11. März 1994 hat der erkennende Senat mit Urteil vom 14. Mai 1997 (- 7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis) entschieden, daß diese Tarifbestimmungen zwar nicht die Begründung eines Arbeitsverhältnisses ohne entsprechenden Vertrag vorsehen, jedoch den ausbildenden Arbeitgeber verpflichten, dem Auszubildenden nach erfolgreich bestandener Abschlußprüfung die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis anzubieten, sofern kein tariflicher Ausnahmetatbestand gegeben ist.

  • BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 503/91

    Schuldnerverzug - Entschuldbarer Rechtsirrtum

    Auszug aus BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 298/96
    Es genügt nicht, daß er sich auf eine ihm günstige Ansicht im Schrifttum berufen kann, wohl aber die Berufung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BAG Urteil vom 12. November 1992 - 8 AZR 503/91 - BAGE 71, 350 = AP Nr. 1 zu § 285 BGB).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 4 Sa 104/95

    Tariflicher Übernahmeanspruch eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis;

    Auszug aus BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 298/96
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28. März 1996 - 4 Sa 104/95 - hinsichtlich des Zahlungsantrags aufgehoben.
  • BAG, 22.02.1961 - 4 AZR 44/59

    Entlassung wegen ungünstiger Witterung - Wiedereinstellung - Unabdingbarer

    Auszug aus BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 298/96
    Sie gehören zu den den Tarifvertragsparteien zugewiesenen Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen im Sinne des Art. 9 Abs. 3 GG (BAG Urteil vom 22. Februar 1961 - 4 AZR 44/59 - BAGE 11, 1 = AP Nr. 106 zu § 1 TVG Auslegung; Gamillscheg, Kollektives Arbeitsrecht, Band I, 1997, S. 585 f.; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, Band II/1, 7. Aufl., S. 290; Kempen/Zachert, TVG, 3. Aufl., § 1 Rz 29).
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 587/05

    Tarifvertraglicher Kündigungsausschluss

    Diese Regelung dient dazu, dass der Arbeitgeber nicht in ein Arbeitsverhältnis gezwungen wird, dessen Austauschcharakter von vornherein durch Gründe in der Sphäre des Arbeitnehmers (einschließlich des Verhaltens des Arbeitnehmers) gefährdet erscheint (BAG 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge Metallindustrie Nr. 154 = EzA BGB § 611 Einstellungsanspruch Nr. 10).

    Zum anderen soll für den Fall einer sich an das zwölfmonatige Arbeitsverhältnis anschließenden Arbeitslosigkeit erreicht werden, dass der Berechnung des Arbeitslosengeldes der in dem zwölfmonatigen Arbeitsverhältnis erzielte Verdienst und nicht die niedrigere Ausbildungsvergütung zugrunde gelegt wird (14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge Metallindustrie Nr. 154 = EzA BGB § 611 Einstellungsanspruch Nr. 10 zu § 112 AFG und die damals geltende Berechnungsgrundlage von sechs Monaten sowie zu Nr. 3.1 des Tarifvertrags zur Beschäftigungssicherung für die Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden vom 10. März 1994, der ein mindestens sechsmonatiges Arbeitsverhältnis vorsah; Kohte NZA 1997, 457, 458 f.).

    e) Auch die von der Revision geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschrift des § 8 Ziff. 1 Tarifvertrag Beschäftigungsbrücke greifen nicht durch (vgl. auch BAG 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge Metallindustrie Nr. 154 = EzA BGB § 611 Einstellungsanspruch Nr. 10).

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiedereinstellungsanspruch

    Da die Beklagte zu 2) dem Verlangen des Klägers, ihn ab 1. September 1998 wieder einzustellen, schuldhaft nicht nachgekommen ist und eine Verurteilung zum Abschluß eines in der Vergangenheit liegenden Arbeitsvertrages nicht möglich ist (BAG 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 154 = EzA BGB § 611 Einstellungsanspruch Nr. 10), ist die Beklagte nach § 280 BGB zum Schadensersatz verpflichtet und hat dem Kläger den entgangenen Lohn ab 1. September 1998 nachzuzahlen.
  • BAG, 29.04.1998 - 7 AZR 540/97
    1. Der erkennende Senat hat im Anschluß an das Senatsurteil vom 14. Mai 1997 (- 7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) mit Urteilen vom 14. Oktober 1997 (- 7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 -, beide ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehen, jeweils zu 11 bis I 4 der Gründe; vgl. auch Senatsurteil vom 12. November 1997 - 7 AZR 422/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu A I der Gründe) entschieden, daß die Bestimmung der Nr. 3 TV BS zwar nicht zur automatischen Begründung eines Arbeitsverhältnisses führt, wohl aber den ausbildenden Arbeitgeber verpflichtet, dem Auszubildenden im unmittelbaren Anschluß an die erfolgreich bestandene Abschlußprüfung die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis für die Dauer von mindestens sechs Monaten anzubieten, soweit kein tariflicher Ausnahmetatbestand voriiegt.

    Der erkennende Senat hat in seinen oben angeführten Urteilen vom 14. Oktober 1997 (- 7 AZR 298/96 -, zu III der Gründe, und - 7 AZR 811/96 -, zu I 6 b der Gründe) entschieden, daß der ausbildende Arbeitgeber, sofern der Auszubildende seine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach Abschluß der Ausbildung verlangt hat, durch eine pflichtwidrige und schuldhafte Verweigerung der Abgabe eines der Tarifnorm entsprechenden Angebots in Schuldnerverzug geraten kann.

    Wie der erkennende Senat bereits mit Urteil vom 14. Oktober 1997 (-7 AZR 298/96 -, zu II 2 der Gründe) entschieden hat, vermag diese Überlegung die Abweisung des Zahlungsantrags nicht zu rechtfertigen.

    Dazu gibt der Senat folgende Hinweise: 1. Das Landesarbeitsgericht wird auf der Grundlage der bereits angeführten Senatsurteile vom 14. Oktober 1997 (- 7 AZR 298/96 -, zu I11 b der Gründe, und - 7 AZR 811/96 -, zu III 1 der Gründe) zunächst zu prüfen haben, ob die Beklagte zur Übernahme des Klägers verpflichtet war oder ob dieser Übernahme personenbedingte Gründe im Sinne der Nr. 3.1 TV BS entgegenstanden.

    Nach der bereits angeführten Senatsrechtsprechung (Urteile vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 zu III 3 der Gründe, und - 7 AZR 811/96 zu III 5 der Gründe) ist die Höhe eines möglichen Schadensersatzanspruchs in Geld davon abhängig, welche Art von Beschäftigung der Arbeitgeber hätte anbieten müssen, um den tarifvertraglichen Anspruch des Auszubildenden auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zu erfüllen.

  • BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 422/96

    Befristete Übernahme von Auszubildenden

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 14. Mai 1997 - 7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis und vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt) führt § 3 TV BS nicht zu einem automatischen Entstehen eines Arbeitsverhältnisses, sondern verpflichtet den Arbeitgeber lediglich zum Abschluß eines Arbeitsvertrags, sofern nicht ein in den Tarifnormen genannter Ausnahmetatbestand vorliegt.

    a) Der Senat hat in seinen bereits angeführten Urteilen vom 14. Oktober 1997 (- 7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 -) die mit dem vorliegenden § 3 TV BS wortgleiche Vorschrift der Nr. 3 des Tarifvertrags zur Beschäftigungssicherung für die Metallindustrie Nordwürttemberg-Nordbaden vom 10. März 1994 auch deshalb für verfassungsgemäß gehalten, weil der Tarifvertrag von der grundsätzlichen Übernahmeverpflichtung des Arbeitgebers Ausnahmen zuläßt.

    Bereits aus diesem Grund war die Beklagte nicht berechtigt, von ihrer Verpflichtung aus § 3 Abs. 1 TV BS abzuweichen, der Klägerin im Zeitpunkt des Abschlusses ihrer Berufsausbildung die Übernahme in ein auf sechs Monate befristetes Arbeitsverhältnis anzubieten (vgl. Senatsurteile vom 14. Oktober 1997, aaO).

  • BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 443/97

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

    Der Begriff der "personenbedingten Gründe" in § 5 des Tarifvertrags zur Beschäftigungssicherung vom 23. April 1994 ist nicht im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu verstehen, sondern hat sich an den Zwecken des Tarifvertrags zu orientieren (Bestätigung des Senatsurteils vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 -).

    Eine Verurteilung zum Abschluß eines nichtigen Vertrages kann nicht erfolgen (Senatsurteile vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt, zu I der Gründe).

    Beides entspricht der Rechtsprechung des Senats seit seinen Urteilen vom 14. Oktober 1997 (- 7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • LAG Sachsen, 22.05.2015 - 5 Sa 98/14

    Anspruch eines Auszubildenden im öffentlichen Dienst auf Übernahme in ein

    Bei der Prüfung entgegenstehender Gründe sind in erster Linie solche Umstände zu berücksichtigen, die einen zweckentsprechenden Vollzug des Arbeitsverhältnisses, auch unter dem Gesichtspunkt einer angemessenen Arbeitsleistung und/oder einem vertragsgerechten Verhalten des übernommenen Auszubildenden infrage stellen können (BAG, Urteil vom 14.10.1997 - 7 AZR 298/96 - NZA 1998, 775 ).

    Hierfür können zwar in der Vergangenheit liegende Umstände ein Indiz sein; dies lässt allerdings nicht den Sachvortrag des Arbeitgebers über Art und Umfang der drohenden Beeinträchtigung entfallen (BAG, Urteil vom 14.10.1997, a. a. O.).

  • LAG Hamm, 31.05.1999 - 16 Sa 2357/97

    Arbeitsverhältnis: Nichtübernahme eines heroinabhängigen Auszubildenden nach

    bis 23.07.1996 nicht in einem Arbeitsverhältnis zu ihr gestanden hat (BAG vom 14.10.1997 - 7 AZR 298/96 - AP Nr. 154 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

    a) Personenbedingte Gründe liegen nach der zu diesem Tarifbegriff ergangenen Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 14.10.1997, a.a.O.; vom 14.06.1998 - 7 AZR 433/97 AP Nr. 158 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) in erster Linie in solchen Umständen, die einen zweckentsprechenden Vollzug des Arbeitsverhältnisses, auch unter dem Gesichtspunkt einer angemessen Gegenleistung und/oder eines vertragsgerechten Verhaltens des übernommenen Auszubildenden, in Frage stellen können.

    Erst nach erfolgreich bestandener Abschlußprüfung ist der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 TVBS verpflichtet, dem Auszubildenden die Übernahme in ein befristetes Arbeitsverhältnis anzubieten, sofern ein tariflicher Ausnahmetatbestand nicht besteht (BAG vom 14.10.1997 - 7 AZR 298/96 - a.a.O.).

  • LAG Niedersachsen, 13.11.1998 - 3 Sa 2237/97

    Schadenserzsatzansprüche aufgrund der nicht erfolgten Übernahme des Klägers in

    Der Bestimmung liegt der Gedanke zugrunde, daß ein Übernahmeanspruch dann nicht bestehen soll, wenn dies dem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist, d. h. wenn solche Umstände in der Person oder dem Verhalten des Auszubildenden vorliegen, die einen zweckentsprechenden Vollzug des Arbeitsverhältnisses, auch unter dem Gesichtspunkt einer angemessen Arbeitsleistung und/oder einem vertragsgerechten Verhalten des übernommenen Auszubildenden, in Frage stellen können (BAG, Urteil vom 14.10.1997 - 7 AZR 298/96 -, Urteil vom 14.10.1997 - 7 AZR 811/96 - DB 98, 1469; BAG, Urt. vom 17.06.1998 - 7 AZR 443/97 -).

    Hierfür können allerdings in der Vergangenheit liegende krankheitsbedingte Fehlzeiten ein Indiz sein (BAG, Urt. vom 14.10.1997 - 7 AZR 298/96 - a.a.O.).

    Ein Verschulden der Beklagten könnte allenfalls dann ausscheiden, wenn sie bei ungeklärter Rechtslage und sorgfältiger Prüfung gewichtige Anhaltspunkte für die Richtigkeit der von ihr vertretenen Rechtsmeinung gefunden hätte (vgl. BAG, Urt. vom 14.10.97 - 7 AZR 298/96 - a.a.O.).

  • LAG Hamm, 28.01.1999 - 16 Sa 2357/97
    bis 23.07.1996 nicht in einem Arbeitsverhältnis zu ihr gestanden hat (BAG vom 14.10.1997 - 7 AZR 298/96 - AP Nr. 154 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie),.

    a) Personenbedingte Gründe liegen nach der zu diesem Tarifbegriff ergangenen Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 14.10.1997, a.a.O.; vom 14.06.1998 - 7 AZR 433/97 AP Nr. 158 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) in erster Linie in solchen Umständen, die einen zweckentsprechenden Vollzug des Arbeitsverhältnisses, auch unter dem Gesichtspunkt einer angemessen Gegenleistung und/oder eines vertragsgerechten Verhaltens des übernommenen Auszubildenden, in Frage stellen können.

    Erst nach erfolgreich bestandener Abschlußprüfung ist der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 TVBS verpflichtet, dem Auszubildenden die Übernahme in ein befristetes Arbeitsverhältnis anzubieten, sofern ein tariflicher Ausnahmetatbestand nicht besteht (BAG vom 14.10.1997 - 7 AZR 298/96 - a.a.O.).

  • BAG, 29.04.1998 - 7 AZR 125/97
    Der erkennende Senat hat im Anschluß an das Senatsurteil vom 14. Mai 1997 (7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) mit Urteilen vom 14. Oktober 1997 (7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 -;, beide ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehen, jeweils zu I 1 bis I 4 der Gründe; vgl. auch Senatsurteil vom 12. November 1997 - 7 AZR 422/96 -;, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu I 2 der Gründe) entschieden, daß die Bestimmung der Nr. 3 TV BS zwar nicht zur automatischen Begründung eines Arbeitsverhältnisses führt, wohl aber den ausbildenden Arbeitgeber verpflichtet, dem Auszubildenden im unmittelbaren Anschluß an die erfolgreich bestandene Abschlußprüfung die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis für die Dauer von mindestens sechs Monaten anzubieten, soweit kein tariflicher Ausnahmetatbestand vorliegt.

    Der erkennende Senat hat in seinen oben angeführten Urteilen vom 14. Oktober 1997 (7 AZR 298/96 -;, zu III der Gründe, und - 7 AZR 811/96 -;, zu I 6 b der Gründe) entschieden, daß der ausbildende Arbeitgeber, sofern der Auszubildende seine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach Abschluß der Ausbildung verlangt hat, durch eine pflichtwidrige und schuldhafte Verweigerung der Abgabe eines der Tarifnorm entsprechenden Angebots in Schuldnerverzug geraten kann.

    Infolgedessen wird das Landesarbeitsgericht auf der Grundlage der bereits angeführten Senatsurteile vom 14. Oktober 1997 (7 AZR 298/96 -;, zu II 1 b der Gründe; und - 7 AZR 811/96 -;, zu III 1 der Gründe) zunächst zu prüfen haben, ob die Beklagte zur Übernahme des Klägers verpflichtet war oder ob dieser Übernahme personenbedingte Gründe im Sinne der Nr. 3.1 TV BS entgegenstanden.

  • BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 891/98

    Tariflicher Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 232/98

    Befristeter Arbeitsvertrag - sozialer Überbrückungszweck als Sachgrund

  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 712/96

    Rechtmäßigkeit einer tariflichen Altersgrenze von 55 Jahren - Befristung eines

  • LAG Köln, 01.10.2003 - 7 Sa 623/03

    Auszubildender, Anschluss-Arbeitsverhältnis, personenbedingte Gründe

  • BAG, 13.05.1998 - 7 AZR 297/97
  • ArbG Köln, 07.04.2010 - 9 Ca 8914/08

    Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis i.R.e.

  • LAG Baden-Württemberg, 26.11.1998 - 4 Sa 47/98

    Anspruch auf eine befristete Übernahme eines Auszubildenden in ein

  • LAG Köln, 06.07.2005 - 3 Sa 294/05

    Auszubildender, Übernahme, persönliche Eignung, Tarifauslegung

  • LAG Hessen, 07.11.2007 - 8 Sa 515/07

    Kein Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis gemäß § 3 der

  • LAG Hessen, 07.11.2007 - 8 Sa 514/07

    Kein Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis gemäß § 3 der

  • BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 291/97

    Übernahme einer Ausgebildeten als Teilzeitbeschäftigte nach dem TV zur

  • ArbG Berlin, 12.10.2001 - 31 Ga 24563/01

    Teilzeitwunsch des Arbeitnehmers nach Beendigung der Elternzeit

  • ArbG Freiburg, 08.05.2019 - 4 Ca 26/19

    Zur begrenzten Tarifbindung von Mitgliedern eines Arbeitgeberverbands (sog.

  • LAG Hamm, 23.03.2001 - 5 Sa 1424/00

    Anspruch auf Umwandlung eines Arbeitsverhältnisses in ein

  • BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 54/97

    Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung

  • BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 55/97

    Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 08.05.2019 - 4 Ca 26/19

    Zur begrenzten Tarifbindung von Mitgliedern eines Arbeitgeberverbands (sog.

  • LAG Berlin, 23.06.1998 - 3 Sa 27/98

    Wiedereinstellungspflicht des Arbeitgebers nach einer Kündigung wegen schlechter

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